Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Patzelt GmbH in 48336 Sassenberg / Stand 2003

 
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme von Lieferung und Leistungen anerkannt.

2. Vertragsschluss
Bei uns eingehende Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Bei kleineren Aufträgen bis zu einem Warenwert von € 100,00 gilt auch die Lieferung der Ware als Bestätigung.

3. Lieferbedingungen
Der Versand der Ware erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ab unserem Betrieb oder unseren Unterlieferanten, wenn diese beauftragt sind, direkt an den Besteller zu liefern. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, zum Beispiel die Anfuhr oder die Versandkosten übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschossen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise ab Werk. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Gewährung von Skonti bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in handelsüblicher Höhe geltend zu machen. Unsere Vertreter sind grundsätzlich nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, sie legen eine von uns ausgestellte Vollmachtsurkunde vor.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Annahme vom Wechseln oder Schecks gilt die Zahlung erst mit deren Einlösung als erfolgt. Sollten Gläubiger des Bestellers die von uns gelieferten Waren pfänden, an denen für uns noch der Eigentumsvorbehalt wirksam ist, so ist der Besteller verpflichtet, uns hierüber sofort Mitteilung zu machen, damit unsere Rechte gewahrt bleiben. Es bleibt uns vorbehalten, im Falle einer Gefährdung unseres Zahlungsanspruches, nach eigenem Ermessen die Sicherstellung der Waren oder eine Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Verkauft der Besteller die Vorbehaltsware, gleich in welchem Zustand, weiter, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Käufer mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab.

6. Mängelrüge
6.1. Der Besteller hat die Waren unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit
und vorhandene Mängel und eventuelle Falschlieferung zu untersuchen. Beanstandungen werden berücksichtigt, wenn diese 8 Tage nach Empfang der Ware vorliegen. Rücksendungen werden ohne vorherige Vereinbarung nicht angenommen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

6.2. Bei von uns anerkannten Mängeln wird nach unserer Wahl die Ware zurückgenommen oder Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche, wie Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Frachtkosten, Verzugsstrafen und dergleichen werden von uns nicht getragen.

7. Schlussbestimmung
7.1. Erfüllungsort ist Sassenberg. Gerichtsstand ist Amtsgericht Münster.

7.2. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

7.3. Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
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